Stadt Land Fluss

Invest

Das Haus

Tribsees, Karl-Marx-Straße 60-61.

Ein neues Haus für die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe.

Das Projekt

Der Fonds

Die Stadt

Kontakt

Stadt Land Fluss Invest GmbH & Co. KG

Karl-Marx-Straße 13, 18465 Tribsees, info@the-sky-is.blue

KM60.

Kapitalanlage  –  sozial und nachhaltig.

„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§ 1 SGB VIII, Sozialgesetzbuch)

Zentral in der Altstadt von Tribsees, zwischen Rathaus und der St.-Thomas-Kirche, in der Karl-Marx-Straße 60-61, soll auf über 500 Quadratmetern Nutzfläche das KM60 gebaut werden,–  eine Einrichtung für inklusive ambulante und stationäre Kinder- und Jugendhilfe.

In Tribsees werden die jungen Menschen, die dem KM60-Projekt anvertraut werden, gut aufgehoben sein. Der Reiz der kleinen Stadt liegt in ihrer Beschau- lichkeit, die – jenseits des reizüberfluteten Trubels und jugendgefährdender Einflüsse einer Großstadt – genügend Erfahrungs- und Entwicklungsmöglich- keiten bietet. Es stehen zahlreiche Möglichkeiten zur aktiven Freizeitgestaltung zur Verfügung, zum Beispiel in den Natur- und Sportvereinen, bei der Freiwilligen Feuerwehr oder der Gesellschaft zur Förderung von Kultur, Bildung und Gemeinwesen „de DROM e.V.“.

Das KM60-Projekt ist gemeinwesenorientiert und will sich aktiv am kulturellen und sozialen Leben der Stadt beteiligen.

KM60 soll nach enger Abstimmung und im Auftrag des Jugendamtes ambulante und stationäre Maßnahmen zur Förderung der Erziehung in der Familie sowie Hilfe zur Erziehung gemäß SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe anbieten:


Mutter|Vater-Kind-Wohnen

Gemeinsame Wohnform für Mütter|Väter und Kinder

§ 19 SGB VIII i.V.m. §§ 27, 36 SGB VIII


Erziehungsbeistand

§ 27, 30 SGB VIII


Sozialpädagogische Familienhilfe

§ 27, 31 SGB VIII


Wohngruppe und Erziehungsstelle

§§ 27, 34, 35a, 41 SGB VIII i.V.m. § 36 SGB VIII


Trainingswohnen / Jugendwohnen

§§ 27, 34, 35a, 41 SGB VIII i.V.m. § 36 SGB VIII